Kosten
Basierend auf der mehrjährigen Ausbildung, der amtsärztlichen Prüfung, der ethischen und rechtlichen Verpflichtung zur Sorgfalt und Verschwiegenheit, sind Heilpraktiker berechtigt, die Heilkunde (ohne sog. „Bestallung“) eigenverantwortlich auszuüben.
Sie benötigen daher für die Behandlung durch einen zugelassenen Heilpraktiker kein ärztliches Rezept bzw. keine Überweisung.
Privatversicherte Patienten
Die privaten Versicherungen und Beihilfen übernehmen die Behandlungskosten komplett bzw. im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages.
Sie erhalten von mir mit der Liquidation eine detaillierte Auflistung der Behandlungsziffern nach aktueller Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzlich krankenversicherte Patienten
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung, durch den Heilpraktiker oder Arzt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht.
Die Behandlungsgebühr beträgt für gesetzlich krankenversicherte Selbstzahler € 50,00 bei einer Therapieeinheit von 55 Minuten sowie € 30,00 bei einer Behandlungsdauer von 30 Minuten.
Der entsprechende Betrag ist im Anschluss an die jeweilige Sitzung in bar zu entrichten.
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